Scharff: „Recht und Gesetz sind einzuhalten und haben auch für die CDU Stadträtin Dr. Wilhelma Metzler Gültigkeit–oder?"

Pressemitteilung

SPD Fraktionssprecher und Stadtrat Holger Scharff:

Man kann die ständigen öffentlichen Aufforderungen der CDU Stadträtin Wilhelma Metzler in Mundenheim für die Gaststätten Sperrstunden einzuführen einfach nicht mehr hören und ernst nehmen so der SPD Fraktionssprecher und Stadtrat Holger Scharff. Keiner führte in der Vergangenheit in dieser Frage mehr Gespräche mit dem zuständigen Dezernenten Dieter Feid (SPD) als die Ortsvorsteherin Anke Simon MdL und der SPD Fraktionssprecher Holger Scharff, von Metzler ist nicht bekannt, dass sie schon das Gespräch mit dem Dezernenten gesucht hat.

Für beide SPD Kommunalpolitiker gilt aber, dass Recht und Gesetz einzuhalten sind, keiner in der SPD fordert die Verwaltung zum Rechtsbruch auf wie dies die CDU Stadträtin Metzler zum wiederholten Male macht so Scharff. Der CDU in Mundenheim ist im Wahlkampf offensichtlich jedes Mittel recht um auf einen bereits fahrenden Zug aufzuspringen. Das Thema Sperrzeiten der Mundenheimer Gaststätten ist seit langer Zeit ein Thema von Ortsvorsteherin Anke Simon und der SPD Fraktion, die sich aber beide an die gesetzlichen Regelungen halten.

Auch im Ortsbeirat Mundenheim wurde in öffentlicher Sitzung das Thema mehrmals angesprochen, diskutiert und von der Verwaltung erläutert.

Wie überall im Leben kann man allerdings Sanktionen nur verhängen, wenn vorher Dinge geschehen, die sanktionswürdig sind. Wie im Ortsbeirat mehrmals berichtet wurde, sind die Beschwerden bei Polizei und Ordnungsamt durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht in der Anzahl vorhanden um Gaststättenbetreiber sanktionieren zu können.

Holger Scharff: „ Frau Stadträtin Dr. Wilhelma Metzler (CDU) sollte mal einen Termin mit dem zuständigen Dezernenten Dieter Feid (SPD) machen und sich die Sach- und Rechtslage erläutern lassen, dann würde sie die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig verunsichern, denn nur massive Beschwerden und nachweisbare unzumutbare Belästigungen können zu Maßnahmen der Verwaltung führen. „




 

 
 

 

 
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